Tempo 100-Regelung für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Kombinationen von Pkw und Anhänger dürfen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h schnell fahren. Statt der üblichen 80 km/h.
Wer sein Gespann für Tempo 100 km/h zulassen möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
- Der Pkw muss mit ABS ausgestattet sein.
- Die zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3500 kg.
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
- Die Anhängerreifen müssen mit der Geschwindigkeitskategorie L (für 120 km/h) gekennzeichnet und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab (x mal Leergewicht). Der Faktor X ergibt sich wie folgt:
- für ungebremste Anhänger: 0,3 (mal Leergewicht des Zugfahrzeugs)
- für gebremste Anhänger: 1,1 (mal Leergewicht des Zugfahrzeugs)
- für gebremste Anhänger mit montierter Schlingerkupplung: 1,2 (mal Leergewicht des Zugfahrzeugs)
Für alle gebremsten Anhänger, mit Ausnahme von Wohnwagen, gilt darüber hinaus:
– Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Service für Anhänger Lemke-Kunden: Anhänger ablasten
Auf Wunsch kann Ihr neu erworbener Anhänger bei uns auch abgelastet werden, sodass er zu Ihrem Zugfahrzeug passt.
Ein Beispiel: Sie haben ein Fahrzeug mit eingetragener Anhängelast von 1600 kg. Und Sie möchten ein 2 Tonnen schweres Anhängerstandardmodell erwerben. Dieses wird dann auf 1600 kg abgelastet, sodass Sie es problemlos mit Ihrem Zugfahrzeug nutzen können.
Dies geschieht lediglich durch TÜV-Abnahme und bedarf keinerlei technischer Veränderungen. So kann der Anhänger zu einem späteren Zeitpunkt wieder ohne großen Aufwand auf 2 Tonnen aufgelastet werden.
Gern informieren wir Sie über weitere Details und Besonderheiten.